Konzertkarten, Musicals, Sportveranstaltungen, etc.?
Kann ein Konzert etc. aufgrund behördlicher Entscheigung nicht stagttfinden, muss der Veranstalter seine Pflichten nicht erfüllen.
Im Gegenzug erhält auch der Kunde i.d.R. seine Zahlung zurück.
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oder schauen Sie einfach in ihre Akte.
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