Kanzlei Benjamin Reimold
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Ordentliche Kündigung

    Ordentliche Kündigung
Was ist eine Ordentliche Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die mit der ordentlichen Kündigungsfrist erfolgt.
Welche Arten von ordentlichen Kündigungen gibt es?
Es gibt die:
  1. betriebsbedingte Kündigung,
  2. verhaltensbedingte Kündigung und 
  3. personenbedingte Kündigung.
Welche Frist muss bei einer ordentlichen Kündigung eingehalten werden?
Bei einer ordentlichen Kündigung richtet sich die Frist nach der Betriebszugehörigkeit. Es gilt:
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren eine Kündigungsfrist von 1 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren eine Kündigungsfrist von 4 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren eine Kündigungsfrist von 5 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren eine Kündigungsfrist von 6 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren eine Kündigungsfrist von 7 Monaten,
zum Ende eines Kalendermonats.

Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag können abweichende Fristen vereinbart sein.

Eine falsche Frist macht die Kündigung nicht unwirksam. Sie wirkt dann zum richtigen Zeitpunkt.
Was kann ich bei einer ordentlichen Kündigung tun?
Sie können eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erheben, mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder um mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können über eine Aufhebung des Beschäftigungsverhältnis zu bestimmten Konditionen.
Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben?
 Um eine Kündigungsschutzklage zu erhebn, haben Sie 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung (Karenzfrist).
Was passiert, wenn ich keine Kündigungsschutzklage erhebe?
Wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erheben gilt die Kündigung als wirksam. Dies hat zur Folge, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden können, mit Ablauf der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr erhalten und ggfs. Ansprüche verlieren:
  • weiteren Lohn,
  • teilweise Urlaubsansprüche,
  • ggfs. Sonderzahlungen.
Insbesondere aber ist die Gefahr groß, dass Sie eine 3-monatige Sperre beim Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und Sie können nicht mit dem Arbeitgeber verhandeln über ihre Ansprüche, etwa auch über ein gutes Arbeitszeugnis.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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