Verletzen Sie sich bei der Arbeit, wenn es denn sein muss, bitte auf dem Weg in die Toilette, nicht in der Toilette!
- von Rechtsanwalt Benjamin Reimold
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- 07 Feb., 2019
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Dann ist es ein Arbeitsunfall.
Denn bei der Arbeit ist zwar der Weg
zur Toilette geschützt, nicht aber der
dortige Aufenthalt. Auf dem Klo
sind Sie ... Privatmann.
So entschieden vom
Verwaltungsgericht in München
(Az. M 12 K 13.1024Az. M 12 K 13.1024).
Was meinen Sie dazu?

Schwangere und Schwerbehinderte genießen Sonderkündigungsschutz ... So weit so gut ... Aber
wenn es hart auf hart kommt, kann auch
eine Schwangere bei betrieblichen Kündigungen
in die Sozialauswahl einbezogen werden.
Nicht so der Sonderbeauftragte
,
etwa für Abfallentsorgung
(vorausgesetzt, die Sonderaufgabe ist
vertraglich festgehalten; BAG Az. 2 AZR 633/07).
Wie ist ihre Meinung?

Ein Fristvertrag nach dem anderen - das ist im Berufsleben verboten, klar. Aber gilt das auch für
Fußballer - die bisweilen Millionengehälter verdienen?
Warum eigentlich nicht, dachte sich der Torwart Heinz Müller, als er im vergangenen Jahr gegen seine Vertragsbefristung beim FSV Mainz 05 klagte. Und zwar zunächst einmal mit Erfolg. Allerdings geht der Fall in wenigen Tagen in die nächste Runde: Am 17. Februar beginnt das Berufungsverfahren, das nicht nur Mainzer Fußballer mit Spannung beobachten.
Was sagen Sie dazu?