Leistungen aus Darlehensvertrag?
Bei einem Darlehensvertrag wird der Darlehensnehmer zu Corona-Zeiten geschützt vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit durch einen finanziellen Engpass, indem die Fälligkeit der Ansprüche um drei Monate hinausgeschoben wird (Stundung).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail
oder schauen Sie einfach in ihre Akte.
06241 - 2000 780
Kostenlose Erstinfo *
reimold@anwalt-in-worms.de
Antwort innerhalb von 24 h