Kanzlei Benjamin Reimold
Spezialisten im Kündigungsrecht
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Dienstwagen

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Was passiert mit dem Dienstwagen bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Je nach arbeitsvertraglicher Vereinbarung ist der Dienstwagen:
  • nach Erhalt der Kündigung zurückzugeben, wenn eine Freistellung des Arbeitgebers erfolgt oder
  • mit Ablauf der Kündigungsfrist, d.h. bei Beschäftigungsende.
Durfte der Dienstwagen auch privat genutzt werden, ist im ersten Fall eine angemessene Rückgabefrist (i.d.R. 1 Monat) zu gewähren und möglicherweise eine Entschädigung für entgangene Nutzung.
Muss ich die Leasingraten für die Restlaufzeit des Leasings übernehmen?
Nein. Eine Dienswagenregelung, wonach Sie verpflichtet sind, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die weiteren Leasingraten für die Restlaufzeit des Leasingvertrages zu zahlen, ist unwirksam (BAG, Urteil v. 09.09.2003, 9 AZR 574/03).
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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