Arbeitslosengeld - Arbeitslosmeldung - Arbeitssuchendmeldung - Sperre
I. Arbeitslosengeld
Was ist Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld I ist eine Sozialleistung, die von der Bundesegentur für Arbeit an Arbeitslose bezahlt wird.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie
- arbeitslos sind (also weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten),
- versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind und mindestens 12 Monate
in den letzten 2 Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und
- sich persönlich arbeitslos gemeldet
haben.
Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Beschäftigungsdauer
zuvor und ihrem Lebensalter:
Sie erhalten bei einer Beschäftigungsdauer zuvor von
- 12 Monaten 6 Monate
ALG I,
- 16 Monaten 8 Monate
ALG I,
- 24 Monaten 12 Monate ALG I,
- 30 Monaten nach Vollendung des 50. Lebensjahres 15 Monate ALG I,
- 36 Monaten nach Vollendung des 55. Lebensjahres 18 Monate ALG I,
- 48 Monaten nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate
ALG I.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Sie erhalten 60 %
des durchschnittlichen Nettogehalts
der letzten 12 Beschäftigungsmonate. Mit Kindern erhalten Sie 67 %
des durchschnittlichen Nettogehalts
der letzten 12 Beschäftigungsmonate.
II. Arbeitssuchendmeldung
Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?
Sie müssen sich spätestens 3 Monate
vor dem Ende Ihrer Beschäftigung arbeitssuchend melden. Wenn Sie erst später von Ihrer Entlassung erfahren, müssen Sie sich spätestens 3 Tage
danach arbeitssuchend melden.
Wo muss ich mich arbeitssuchend melden?
Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit
arbeitssuchend melden.
In Worms ist das die:
Agentur für Arbeit Worms
Liebenauer Str. 15
67549 Worms
Öffnungszeiten
Mo - Mi: 07:30 - 12:30
Do: 07:30 - 12:00 + 14:00 - 18:00
Fr: 07:30 - 12:00
Tel. 0800 4555500
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig persönlich arbeitsuchend melden, tritt eine Sperrzeit
von einer Woche
ein. Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, weil der Anspruch ruht.
Was kann ich tun, wenn ich eine Sperre erhalte?
Sie können Widerspruch
gegen den Sperr-Bescheid einlegen innerhalb von 1 Monat
nach Erhalt des Bescheids.
II. Arbeitslosmeldung
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Wenn Sie keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, melden Sie sich arbeitslos – spätestens am ersten Tag
der Arbeitslosigkeit.
Wo muss ich mich arbeitslos melden?
Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit
arbeitssuchend melden.
In Worms ist das die:
Agentur für Arbeit Worms
Liebenauer Str. 15
67549 Worms
Öffnungszeiten
Mo - Mi: 07:30 - 12:30
Do: 07:30 - 12:00 + 14:00 - 18:00
Fr: 07:30 - 12:00
Tel. 0800 4555500
III. Sperre
Was ist eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, weil der Anspruch ruht nach § 159 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wann bekomme ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Eine Sperre
beim Arbeitslosengeld können Sie erhalten, wenn:
- ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grundselbst gekündigt haben,
- Ihnen verhaltensbedingt gekündigt wurde,
- Sie einen Aufhebungsvertrag
abgeschlossen haben ohne wichtigen Grund oder die Kündigungsfrist verkürzt
haben,
- Sie eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeitnicht annehmen,
- icht an einer Maßnahme
zur beruflichen Eingliederung teilnehmen,
- Sie sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden /Meldeversäumnis) und wenn
- sie nicht nachweisen, dass Sie sich um eine
neue Arbeitsstelle bemühen.
Wie lange dauert eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Eine Sperre kann 1 Woche
bis 12 Wochen
betragen. In den oben genannten Fällen dauert die Sperre i.d.R 12 Wochen.
Was kann ich tun, wenn ich eine Sperre erhalte?
Sie können Widerspruch
gegen den Sperr-Bescheid einlegen innerhalb von 1 Monat
nach Erhalt des Bescheids.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.