Kanzlei Benjamin Reimold
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Abfindung

    Abfindung
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes und den entsprechenden Verdienstausfall.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nicht.

Eine Abfindung wird jedoch in den meisten Fällen bezahlt. Insbesondere wenn:
  • Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung bestand und zur Beilegung ein "Abfindungsvergleich" geschlossen wurde (häufigster Fall),
  • § 1 des Kündigungschutzgesetzes greift (Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung),
  • ein Auflösungsurteil durch das Arbeitsgericht gemäß §§ 9 und 10 KSchG erfolgte (wenn Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar),
  • ein Tarifvertrag dies vorsieht,
  • ein Sozialplan existiert,
  • ein Nachteilausgleich für den Arbeitnehmer nach § 113 Betriebsverfassungesetz stattfindet.
In allen anderen Fällen ist es Verhandlungssache und das Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts entscheidend.
Wie hoch ist die Abfindung?
Es gibt nur eine Faustformel. Danach wird i.d.R. ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr bezahlt.

Hiervon kann nach oben abgewichen werden, etwa bei großen Firmen oder sehr verantwortungsvoller Tätigkeit.

Auch hier ist das Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts entscheidend.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Eine Abfindung wird wie der Lohn versteuert.

Sie finden einen Abfindungsrechner etwa auf:      https://www.steuern.de/abfindungsrechner.html

Da man zusammen mit dem laufenden Lohn höhere Einkünfte als üblich hat (Zusammenballung von Einkünften) und daher die Versteuerung höher ist, kann die 5-tel-Regelung günstiger sein. Hierbei wird die Abfindung zwar ebenfalls auf einmal ausbezahlt, die Versteuerung erfolgt aber so, als wäre die Abfindung in 5 Teilbeträgen ausbezahlt worden.

Auch kann die Auszahlung im nächsten Kalenderjahr zu einer geringeren Versteuerung führen.

Wir berechnen Ihnen gerne die für sie günstigste Variante.
Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Grundsätzlich wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Eine Abfindung kann aber etwa dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, wenn die Kündigungsfrist verkürzt wurde.
Werden von der Abfindung Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?
Auf die Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Wann wird die Abfindung ausbezahlt?
Die Abfindung wird üblicherweise mit der letzten Lohnabrechnung ausbezahlt.

Dies kann aber auch anders mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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