Anspruch auf Home-Office wegen Corona?
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Home-Office wegen Corona (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht) besteht nicht.
Natürlich können sich die Parteien einvernehmlich auf Home-Office verständigen.
Natürlich können sich die Parteien einvernehmlich auf Home-Office verständigen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail
oder schauen Sie einfach in ihre Akte.
06241 - 2000 780
Kostenlose Erstinfo *
reimold@anwalt-in-worms.de
Antwort innerhalb von 24 h