Kanzlei Benjamin Reimold
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Altersteilzeit

    Altersteilzeit
Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.

Damit ist die Altersteilzeit eine Alternative zur Kündigung.
Wer kann in Altersteilzeit gehen?
Um in Alterteilzeit zu gehen, müssen Sie

  • älter als 55 Jahre sein,
  • noch mindestens drei Jahre bis zur Rente haben und
  • innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Wo kann ich Altersteilzeit beantragen?
Sie können Altersteilzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Muss der Arbeitgeber Altersteilzeit gewähren?
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Altersteilzeit auf freiwilliger Basis vereinbaren. Darüber hinaus finden sich Regelungen zur Altersteilzeit in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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