Aktuelle Urteile - Aktuelle Entscheidungen der Bundesregierung !
Was sagen die Gerichte und die Bundesregierung zu Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen?
- Neues von Justitia. Neues aus Berlin.

Arbeitgeber muss schwerbehinderten Arbeitnehmer auf dessen Zusatzurlaub hinweisen
Ein Arbeitgeber muss einen schwerbehinderten Arbeitnehmer auf dessen Zusatzurlaub gemäß § 208 SGB IX hinweisen. Kommt er seiner Hinweis- und Informationspflicht nicht nach, begründet dies einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gerichtet auf Ersatzurlaub bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Abgeltung.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 16.01.2019
- 2 Sa 567/18
- 2 Sa 567/18
Fehlerhafte Anzeige einer Massenentlassung – Kündigung unwirksam (Air Berlin)
Die Kündigungen der Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam. Die Kündigungen der Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.02.2020 – 6 AZR 146/19
Lohnfortzahlung für betroffene Eltern wird verlängert
Die Bundesregierung will Eltern finanziell unterstützen, die sich in der Corona Krise zu Hause um ihre Kinder kümmern müssen. Sie sollen nun bis zu 20 Wochen Lohnersatz erhalten. Darauf habe sich die große Koalition verständigt und dazu wurde heute im Kabinett ein Beschluss gefasst.
Bundesregierung - Familienministerin Franziska Giffey (SPD)
Lockerungen des Arbeitszeitgesetzes wegen COVID-19
Am 28. März 2020 wurde mit § 14 Abs. 4 ArbZG eine Verordnungsermächtigung in das Arbeitszeitgesetz eingefügt, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeitlich befristet dazu ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit bundeseinheitliche Ausnahmen vom ArbZG zu erlassen.
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Gesundheit
Fremdenfeindliche Bilder auf WhatsApp - Kollege petzt - Stadt Worms kündigt
Die Stadt Worms hatte vier Mitarbeitern gekündigt, weil diese fremdenfeindliche Bilder auf WhatsApp verschickt hatten. Ein Kollege hatte gepetzt. Das Arbeitsgericht sah hierhin jedoch keinen Kündigungsgrund, weil dies auf den privaten Smartphones der Mitarbeiter geschah und diese darauf vertrauen durften, dass dies nicht nach außen getragen würde.
Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017
- 4 Ca 1240/17
Arbeitnehmer lehnt Tätigkeit im "Home-Office" ab - Fristlose Kündigung
Lehnt der Arbeitnehmer das Home-Office ab, ist die Kündigung unwirksam. Es liegt keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor,
da der Arbeitgeber nicht allein wegen seines Weisungsrechts berechtigt ist, dem Arbeitnehmer Home-Office zuzuweisen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2018
– 17 Sa 562/18
Lehrerin mit Kopftuch - Bewerbung abgelehnt - Entschädigung?
Die Lehrerin erhält eine Entschädigung in Höhe von eineinhalb Monatsvergütungen wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochenen, da eine Benachteiligung der Lehrerin im Sinne des § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2018
- 7 Sa 963/18
Urlaub ohne Genehmigung - Kündigung!
Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ist ein Kündigungsgrund. Dies rechtfertigt sogar eine fristlose Kündigung. Einer Abmahnung habe es nicht bedurft und die Interessenabwägung fiel in Anbetracht der kurzen Beschäftigungsdauer zu Lasten der Arbeitnehmerin aus.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2018
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2018
- 8 Sa 87/18
BAG-Urteil: Erben haben Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2019
- 9 AZR 45/16
Trainer filmt Sportlerinnen mit in Umkleide versteckter Kamera - Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung des Trainers ist wirksam, der mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt hat, da dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2017
- 24 Ca 4261/17
Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung
Kündigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen schlechter Arbeitsleistungen, muss er die Leistungen des Mitarbeiters mit der aller vergleichbaren Arbeitnehmer vergleichen. Nur wenn eine erheblich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung vorliegt, kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach Abmahnung gerechtfertigt sein.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 25.08.2017
- 3 Ca 1305/17
Darf der Chef Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld bei einzelnen Mitarbeitern einfach kürzen?
Es müssen triftige Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen, z.B. wenn eine Leistungskürzung bei Neueingestellten vorgenommen wird und die Sonderleistung an die Betriebstreue anknüpft.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.05.2016
- 5 Sa 209/15