Unbefristete Arbeitsverträge für Fußballer!
Rechtsanwalt Benjamin Reimold • 7. Februar 2019
Ein Fristvertrag nach dem anderen - das ist im Berufsleben verboten, klar. Aber gilt das auch für
Fußballer - die bisweilen Millionengehälter verdienen?
Warum
eigentlich nicht, dachte sich der Torwart Heinz Müller, als er im
vergangenen Jahr gegen seine Vertragsbefristung beim FSV Mainz 05
klagte. Und zwar zunächst einmal mit Erfolg. Allerdings geht der Fall in
wenigen Tagen in die nächste Runde: Am 17. Februar beginnt das
Berufungsverfahren, das nicht nur Mainzer Fußballer mit Spannung
beobachten.
Was sagen Sie dazu?

Schwangere und Schwerbehinderte genießen Sonderkündigungsschutz ... So weit so gut ... Aber wenn es hart auf hart kommt, kann auch eine Schwangere bei betrieblichen Kündigungen in die Sozialauswahl einbezogen werden. Nicht so der Sonderbeauftragte , etwa für Abfallentsorgung (vorausgesetzt, die Sonderaufgabe ist vertraglich festgehalten; BAG Az. 2 AZR 633/07). Wie ist ihre Meinung?